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Hinweise zur Batterieentsorgung

Stand: Oktober 2026

Soweit wir Batterien oder Akkumulatoren beziehungsweise Produkte zusammen mit Batterien oder Akkumulatoren vertreiben, gelten die nachfolgenden Hinweise.

Entsorgung von Altbatterien
Batterien und Akkumulatoren dürfen nach Gebrauch nicht über den unsortierten Siedlungsabfall beziehungsweise den Hausmüll entsorgt werden.
Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt zu sammeln und einer ordnungsgemäßen Rückgabe zuzuführen.
Altbatterien können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unentgeltlich zurückgegeben werden.
Unsere Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf diejenigen Batteriekategorien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben.
Für Informationen zu den für Sie verfügbaren Rückgabemöglichkeiten wenden Sie sich bitte an:
Prosatech GmbH
An der Feuerwehr 8
38533 Vordorf

E-Mail: info@prosatech-aeg.de

Telefon: 05304 91094110

Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und Akkumulatoren nicht über den unsortierten Siedlungsabfall beziehungsweise Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Sie müssen getrennt gesammelt und einer geeigneten Rücknahme- oder Sammelstelle zugeführt werden.
Bei bestimmten Batterien können zusätzlich chemische Kennzeichnungen angebracht sein.

Umwelt- und Ressourcenschutz
Batterien und Akkumulatoren können Stoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit beeinträchtigen können.
Durch die getrennte Sammlung und ordnungsgemäße Verwertung von Altbatterien leisten Sie einen Beitrag zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie zur Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe.

Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Pflichten zur Rücknahme, Sammlung und Information ergeben sich insbesondere aus der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien sowie dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG).